Inkasso - wenn es sich nicht vermeiden lässt
Haben alle Präventiv- und Liquiditätssicherungsmaßnahmen versagt, so werden Inkassomaßnahmen unvermeidlich.
Inkasso - freundlich aber konsequent
Ein geeignetes Inkassounternehmen versteht sich als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, immer unter der Massgabe in erster Linie die Interessen des Gläubigers (sprich eine zügige Beitreibung ausstehender Forderungen) zu vertreten. Eine jeweilig abgestimmte individuelle Vorgehensweise unter Beachtung eines korrekten und fairen Umgangs mit dem Schuldner, sind genauso wichtig wie die Nachdrücklichkeit des Beitreibungsverfahrens.
Eines der wichtigsten Gebote im Rahmen des Inkasso ist es, die gut funktionierende Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden in keiner Phase der Beitreibung mehr als notwendig zu belasten. In einer dialogorientierten Schuldneransprache wird mit dem nötigen Einfühlungsvermögen versucht, mit dem Schuldner eine verträgliche Regelung herbeizuführen, bis hin zu einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Ein vernünftiges Inkasso zeigt dem Schuldner Wege auf, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann - denn dies ist auch in Ihrem Interesse. In den meisten Fällen erhält man das Geld in der dem Schuldner vorgegebenen Frist, ohne das die Gerichte bemüht werden müssen.
Inkasso - viele Wege, ein Ziel
- Vorgerichtliches Inkasso
Telefoninkasso - persönliche Ansprache des Schuldners und Bestandsaufnahme Schriftliches Inkasso - Sicherung der Spezifikation der Gläubigeransprüche durch Schriftform und konsequente Zielsetzung
- Gerichtliches Inkasso
Wird durch einen Partneranwalt betrieben und beeinhaltet alle gerichtlichen Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung oder Sicherung eines Titels. Diese sind:
Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid Titulierung der Forderung Sicherungs- und Pfändungsmaßnahmen Titelüberwachung
Zasterbox bietet zu Inkassozwecken (in Zusammenarbeit mit einem renommierten, erfahrenen Inkassounternehmen den Zasterbox-Schutzbrief an.
Was beinhaltet der Zasterbox-Inkasso-Schutzbrief?
- Bonitätsüberprüfung Ihres Kunden / Schuldners zum Zeitpunkt der Beauftragung - z.B. damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen, falls Ihr Schuldner zahlungsunfähig sein sollte
- Mahnung(en) des Schuldners in Ihrem Namen nach Überschreiten der Zahlungsfristen
- Etwaig notwendige vorgerichtliche Inkasso-Maßnahmen inklusive Zahlungsüberwachung (auch bei vereinbarter Ratenzahlung) bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Schuld
- ständige Bonitätsüberwachung Ihres Schuldners / Geschäftspartners im Rahmen einer Inkassomaßnahme / Geschäftsbeziehung
- aktuelle Informationen über den Stand des Inkassoverfahrens - schnell und unkompliziert, da internetbasiert
Empfehlung: Magazin mit dem Thema Digitalkamera und Fotografie. |