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Lexikon |
Abtretung des Auszahlungsanspruchs | | Der Begriff "Abtretung des Auszahlungsanspruchs" bezeichnet die Tatsache, dass ein versichertes Unternehmen in der Kreditversicherung, seine Ansprüche auf Auszahlung einer Entschädigungsleistung an Dritte, z.B. Kreditinstitute, abtreten kann. Dies erfolgt meistens zusätzlich zu einer Zession. Der Versicherungsnehmer bleibt weiterhin Beitragszahler. |
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